TEIL A: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen
in den Bereichen Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung, Haushaltshilfe sowie Gartenservice zwischen Lauterbach
Gartenservice & Alltagsbegleitung (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden, dessen gesetzlichen Vertretern
oder bevollmächtigten Angehörigen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen der Alltagsbegleitung (Einkaufen,
Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuung) sowie des Gartenservices (Gartenpflege, Heckenschnitt, Rasenpflege). Die
genauen Umfänge werden individuell vereinbart.
(2) Wichtiger Hinweis zur Alltagsbegleitung: Der Dienstleister erbringt ausdrücklich keine medizinischen
Behandlungspflegen oder pflegerischen Sachleistungen im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen (SGB XI). Die
Leistungen verstehen sich rein als unterstützende Alltags- und Betreuungsleistungen.
(3) Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages oder durch die
verbindliche Terminabsprache (mündlich, telefonisch oder per E-Mail) und deren Bestätigung durch den
Dienstleister zustande.
(4) Im Rahmen des integrierten Inklusionsprojekts behält sich der Dienstleister vor, Dienstleistungen in Kooperation
mit Menschen mit Behinderung zu erbringen, um deren Teilhabe am Arbeitsleben aktiv zu fördern.
§ 3 Durchführung des Gartenservices
(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Gartenflächen frei zugänglich sind und keine
Hindernisse (z. B. Spielzeuge, Unrat, gefährliche Gegenstände) die Arbeiten behindern oder gefährden.
(2) Soweit für die Durchführung der Gartenarbeiten Strom oder Wasser benötigt wird, stellt der Kunde diese
Ressourcen in angemessenem Umfang auf eigene Kosten zur Verfügung.
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(3) Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Starkregen, Frost, extreme Hitze), die eine fachgerechte oder sichere
Ausführung der Gartenarbeiten unmöglich machen, berechtigen den Dienstleister, die Termine angemessen zu
verschieben.
§ 4 Durchführung der Alltagsbegleitung
(1) Die Dienstleistungen werden durch das Team des Dienstleisters erbracht. Ein Anspruch auf die Betreuung
durch eine ganz bestimmte Person besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle für die Betreuung relevanten Informationen (z. B.
gesundheitliche Einschränkungen, Besonderheiten im Haushalt, Notfallkontakte) vorab vollständig mitzuteilen.
§ 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Stundensätze bzw. Pauschalen. Alle Preise verstehen sich
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Anfahrtskosten, Fahrtkosten im Rahmen von Besorgungen sowie Auslagen (z. B. Parkgebühren) werden
gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart wurden.
(3) Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich nachträglich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
§ 6 Absageregelung und Stornierung von Terminen
(1) Vereinbarte Termine (sowohl für den Gartenservice als auch für die Alltagsbegleitung) sind für beide Seiten
bindend.
(2) Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem
geplanten Beginn in Textform (Telefon oder E-Mail) abgesagt werden.
(3) Wird ein Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, ein
Ausfallentgelt in Höhe von 80% des vereinbarten Leistungshonorars in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Dienstleister nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Gegenstände, die im Rahmen von Einkäufen oder Arbeiten im Haushalt/Garten des Kunden beschädigt
werden, haftet der Dienstleister nur bei nachweisbarem Verschulden. Die Haftung für normale Abnutzung oder
unvorhersehbare Vorschäden an Pflanzen/Gegenständen ist ausgeschlossen.
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§ 8 Kündigung
Unbefristete Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum
Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
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