TEIL A: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen

in den Bereichen Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung, Haushaltshilfe sowie Gartenservice zwischen Lauterbach

Gartenservice & Alltagsbegleitung (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden, dessen gesetzlichen Vertretern

oder bevollmächtigten Angehörigen (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der

Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen der Alltagsbegleitung (Einkaufen,

Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuung) sowie des Gartenservices (Gartenpflege, Heckenschnitt, Rasenpflege). Die

genauen Umfänge werden individuell vereinbart.

(2) Wichtiger Hinweis zur Alltagsbegleitung: Der Dienstleister erbringt ausdrücklich keine medizinischen

Behandlungspflegen oder pflegerischen Sachleistungen im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen (SGB XI). Die

Leistungen verstehen sich rein als unterstützende Alltags- und Betreuungsleistungen.

(3) Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages oder durch die

verbindliche Terminabsprache (mündlich, telefonisch oder per E-Mail) und deren Bestätigung durch den

Dienstleister zustande.

(4) Im Rahmen des integrierten Inklusionsprojekts behält sich der Dienstleister vor, Dienstleistungen in Kooperation

mit Menschen mit Behinderung zu erbringen, um deren Teilhabe am Arbeitsleben aktiv zu fördern.

§ 3 Durchführung des Gartenservices

(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Gartenflächen frei zugänglich sind und keine

Hindernisse (z. B. Spielzeuge, Unrat, gefährliche Gegenstände) die Arbeiten behindern oder gefährden.

(2) Soweit für die Durchführung der Gartenarbeiten Strom oder Wasser benötigt wird, stellt der Kunde diese

Ressourcen in angemessenem Umfang auf eigene Kosten zur Verfügung.

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(3) Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Starkregen, Frost, extreme Hitze), die eine fachgerechte oder sichere

Ausführung der Gartenarbeiten unmöglich machen, berechtigen den Dienstleister, die Termine angemessen zu

verschieben.

§ 4 Durchführung der Alltagsbegleitung

(1) Die Dienstleistungen werden durch das Team des Dienstleisters erbracht. Ein Anspruch auf die Betreuung

durch eine ganz bestimmte Person besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle für die Betreuung relevanten Informationen (z. B.

gesundheitliche Einschränkungen, Besonderheiten im Haushalt, Notfallkontakte) vorab vollständig mitzuteilen.

§ 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Stundensätze bzw. Pauschalen. Alle Preise verstehen sich

inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Anfahrtskosten, Fahrtkosten im Rahmen von Besorgungen sowie Auslagen (z. B. Parkgebühren) werden

gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart wurden.

(3) Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich nachträglich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen

nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.

§ 6 Absageregelung und Stornierung von Terminen

(1) Vereinbarte Termine (sowohl für den Gartenservice als auch für die Alltagsbegleitung) sind für beide Seiten

bindend.

(2) Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem

geplanten Beginn in Textform (Telefon oder E-Mail) abgesagt werden.

(3) Wird ein Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, ein

Ausfallentgelt in Höhe von 80% des vereinbarten Leistungshonorars in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt

der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Dienstleister nach den

gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Gegenstände, die im Rahmen von Einkäufen oder Arbeiten im Haushalt/Garten des Kunden beschädigt

werden, haftet der Dienstleister nur bei nachweisbarem Verschulden. Die Haftung für normale Abnutzung oder

unvorhersehbare Vorschäden an Pflanzen/Gegenständen ist ausgeschlossen.

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§ 8 Kündigung

Unbefristete Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum

Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

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